Fragen & Antworten

Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer MIA-PLUS-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu MIA-PLUS zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

  • Allgemeine Fragen

      Hier finden Sie allgemeine Fragen zu MIA-PLUS.

      • Wer kann MIA-PLUS abschließen?

        Diese Versicherung ist konzipiert für Unternehmen, deren Mitarbeiter sich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalten möchten. Versichert werden können:

        • - Mitarbeiter von Firmen mit Sitz in Deutschland und deren Familienangehörige bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und aus beruflichen Gründen für maximal 5 Jahre ins Ausland reisen oder von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden.
        • - Mitarbeiter bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die normalerweise in Zweigstellen, Filialen, Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften außerhalb Deutschlands tätig sind – einschl. deren Familienangehörige –, und aus beruflichen Gründen für bis zu 5 Jahre ins Ausland reisen oder von ihrem Arbeitgeber entsandt werden, sofern die jeweiligen Mitarbeiter nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes haben.
        • - Aus dem Ausland kommende Gäste bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres (67. Geburtstag), die das Unternehmen sowie die Zweigstellen, Filialen und Tochterunternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften für eine Dauer von max. 31 Tagen besuchen.

      • Kann ich mitreisende Familienangehörige versichern?

        Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden, wenn sie nicht älter als 67 Jahre sind.

      • Meine Mitarbeiter reisen für unterschiedliche Zeiträume ins Ausland. Muss ich verschiedene Anmeldeverfahren beachten?

        MIA-PLUS bietet optimalen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter im Ausland mit höchster Flexibilität. Alle Mitarbeiter werden über das gleiche Anmeldeverfahren angemeldet, ob kurze Geschäftsreise oder längerfristiger Auslandseinsatz. Jede Einzelreise kann von einem Tag bis zu 5 Jahren dauern. Durch das einheitliche Anmeldeverfahren der Reisen im Online-Tool bieten wir einfache Bedienung und geringen Verwaltungsaufwand.

      • Kann ich die Versicherung kündigen?

        Der Gruppenvertrag mit dem Unternehmen wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung von einer der Vertragsparteien ist bis zu 3 Monate vor Ablauf des Vertrages möglich.

    • Fragen zur Anmeldung

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.

      • Wie kann ich die Versicherung abschließen?

        Um die Versicherung für Ihre Mitarbeiter abzuschließen, benötigen Sie einen Zugang zu unserem Online-Tool, der von einem Mitarbeiter der DR-WALTER GmbH freigeschaltet wird.

        Bei Interesse freuen wir uns über Ihren Anruf, um mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Versicherungsschutz zu erstellen. Für erste Eindrücke der Funktionalitäten können wir Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung auch gerne über eine Online-Beratung den Reiseschutzmanager vorstellen.

        Sobald Ihr Zugang eingerichtet ist, können Sie die MIA-PLUS-Versicherung einfach im Reiseschutzmanager eingeben und erhalten sofort die Versicherungsbestätigung sowie die Versichertenkarten für die Mitarbeiter.

      • Für welchen Zeitraum kann ich meine Mitarbeiter über MIA-PLUS absichern?

        Die Anmeldung der einzelnen Mitarbeiter erfolgt über den Reiseschutzmananger. Im Gruppenvertrag sind:

        • - in- und ausländische Mitarbeiter bis zu 5 Jahren Reisedauer versicherbar sowie
        • - ausländische Gäste bis zu 31 Tage.
      • Welche Unterlagen erhalte ich?

        Ihre Mitarbeiter erhalten umgehend nach Abschluss eine Versicherungsbestätigung sowie eine Versichertenkarte. Diese Karte enthält alle wichtigen Informationen, Notfallnummern und Ansprechpartner im Schadensfall. So haben Sie Ihre Mitarbeiter informiert und sind vor allem auch Ihren Fürsorgepflichten nachgekommen. Durch einen eigenen Login hat jeder Mitarbeiter zusätzlich die Möglichkeit, die eigenen Reisen zu sehen und auf Ihren Wunsch auch selbst zu verwalten.

      • Sind meine Daten sicher?

        Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.

    • Fragen zu bestehenden Verträgen und Vertragsänderungen

      Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.

      • Der Aufenthalt meines Mitarbeiters im Ausland verlängert sich. Wie kann die Versicherung verlängert werden?

        Vor Ablauf der Versicherung können die Vertragsdaten über unser Online-Tool jederzeit angepasst und der gewünschte Versicherungszeitraum verlängert werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre für in- und ausländische Mitarbeiter. Für ausländische Gäste Ihres Unternehmens beträgt die maximale Versicherungszeit 31 Tage.

        Sollte die Dauer des Auslandsaufenthalts Ihrer Mitarbeiter darüber hinausgehen, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern und erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Versicherungsschutz.

        T +49 2247 9194-992
        Mo - Fr: 08.00 bis 18.00 Uhr

        Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden.

      • Mein Mitarbeiter kommt früher als erwartet wieder, kann ich die Versicherung kündigen?

        Auch eine Verkürzung der Versicherungsdauer Ihres Mitarbeiters ist problemlos über den Reiseschutzmanager möglich.

      • Während des Auslandsaufenthaltes hat mein Mitarbeiter einen Urlaub geplant, ist das mitversichert?

        Während der Vertragsdauer gilt für einen nachweisbar maximal vierwöchigen Urlaub auch Versicherungsschutz in der Heimat oder in einem Drittland.

    • Fragen zu Zahlungen

      Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.

      • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei MIA-PLUS?

        Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Überweisung, Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte. Monatlich wird über das Online-Tool eine Rechnung generiert und Ihnen per Post oder per Email zur Verfügung gestellt. Alternativ können Sie sich die Rechnungen auch jederzeit über das Online-Tool herunterladen. Berücksichtigt werden alle anfallenden Monatsbeiträge Ihrer Mitarbeiter.

      • Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

        Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.

      • Gibt es Erstattungen von zuviel gezahlten Beiträgen?

        Ändern sich Reisedaten Ihrer Mitarbeiter so können die Daten ganz einfach im Reiseschutzmanager angepasst werden. Eventuell zuviel gezahlte Beiträge werden als Gutschrift ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr auf der Folgerechnung aufgeführt und verrechnet.

    • Fragen zu Schäden und Erstattungen

      Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.

      • Was ist bei einem Arztbesuch zu beachten?

        Grippe, Erkältung, Zahnschmerzen? Gehen Sie zum Arzt! Sie sind im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen und Leistungsausschlüsse Ihrer Versicherung finden Sie unter Leistungen. Weisen Sie den behandelnden Arzt gegebenenfalls auf den Leistungsumfang Ihrer Versicherung hin, um eine Überbehandlung zu vermeiden.
        Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen.

        Bitte reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Schadensformular bei uns ein. Danach erfolgt die tarifliche Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
        Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?

      • Wie können Rechnungen eingereicht werden?

        Bitte senden Sie Rechnungen per Post ein. Bitte geben Sie Ihre Versicherungsnummer und ggf. eine Bankverbindung an, falls das Empfängerkonto vom Vertragskonto abweicht. Kopien per Fax oder E-Mail können wir nicht entgegennehmen.

      • Werden die Kosten für alle Medikamente erstattet?

        Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das Rezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
        Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
        Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.

      • Was ist bei einer Krankenhausbehandlung zu beachten?

        Wählen Sie die 24-Stunden-Notfall-Rufnummer der Versicherung, wenn Sie beabsichtigen, ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Mitarbeiter am Telefon nennen Ihnen passende Kliniken in Ihrer Umgebung und erklären Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollten.

        24-Stunden-Notfall-Rufnummer weltweit, ausgenommen die USA und Kanada:
        +49 2247 922 50-14
        Stichwort: Produkt MIA-PLUS – Firmenname – Gruppenvertragsnummer

        24-Stunden-Notfall-Rufnummer USA und Kanada:
        +1-877-835-6243 (toll-free)

        Handelt es sich bei der stationären Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung, empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
        Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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Christian Metz

Christian Metz
Senior Consultant

T +49 2247 9194-992
F +49 2247 9194-304
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