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Mitarbeiter im Ausland
Reiseversicherung für Geschäftsreisende
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Leistungen im Detail

 

Krankenversicherung MIA-PLUS-KV-BASIS und MIA-PLUS-KV-PREMIUM

Erstattungsfähig sind im Ausland entstehende Aufwendungen für:

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung sowie Röntgendiagnostik.

  • Arznei-, Verband- und Heilmittel aufgrund ärztlicher Verordnung. Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nähr- und Stärkungspräparate sowie kosmetische Präparate.

  • schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz. Außerdem sind erstattungsfähig die Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz mit Höchstgrenzen.

  • stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.

  • den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus oder zum nächst erreichbaren Notfallarzt.

  • im Todesfall entstehende Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person jeweils bis zu 10.000 €.

  • medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz. Das gilt auch dann, wenn die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung einen Zeitraum von zwei Wochen übersteigen würde.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Reise-Unfallversicherung (S, M und L )

Die Unfallversicherung von MIA-PLUS umfasst folgenden Versicherungsschutz:

Versicherungssummen
der Unfallversicherung (€)

S

M L
Invaliditätssumme 30.000 100.000 200.000
Progression in Prozent 225 225 225
Kapitalzahlung bei 100 % Unfallinvalidität 67.500 225.000 450.000
Bergungskosten 25.000 25.000 25.000
Kosmetische Operationen 0 5.000 10.000
Kapitalzahlung bei Unfalltod 10.000 20.000 50.000

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Privathaftpflichtversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden.

Der Versicherungsschutz dieser Versicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).

Kfz-Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung (€)
Personen- und Sachschäden 3.000.000

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Reisegepäckvsersicherung (S, M und L) für Reisen bis 100 Tage Dauer

Das gesamte Reisegepäck und Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung sind im Rahmen der Versicherungssummen versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl, Einbruch, Raub, räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter, Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten sowie bei Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höherer Gewalt.

Für Schäden an Pelzen, Schmucksachen, und Gegenständen aus Edelmetall, Laptops sowie Foto-, Filmapparaten und tragbaren Videosystemen jeweils mit Zubehör ist die Ersatzpflicht je Versicherungsfall begrenzt auf höchstens 50 % der Versicherungssumme.

Versicherungssummen der
Reisegepäckversicherung (€)

S

M L
Reisegepäck allgemein 2.000 4.000 6.000
Wertsachen 1.000 2.000 3.000


Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Zahnzusatzversicherung

Versicherungssummen der Zahnzusatzversicherung
Versichert ist medizinisch notwendiger Zahnersatz
Erstattungsleistung 80 % des Rechnungsbetrages
Max. Erstattungsbetrag • insgesamt 2.500 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
• insgesamt 4.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren
• 5.000 € pro Versicherungsjahr ab dem 4. Versicherungsjahr
Wartezeit 6 Monate
Gültig für Reisen über 12 Monate

 

Krankentagegeldversicherung

Versicherungssummen der Krankentagegeldversicherung
Krankengeld-Höhe • 90% vom Netto
• max. 200 € pro Tag
• längstens 78 Wochen
Karenzzeit 42 Tage
Gültig für Reisen über 12 Monate

 

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

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