Fürsorgepflichten für Mitarbeiter im Ausland
Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht für jeden Ihrer Mitarbeiter. Für Ihre Mitarbeiter im Ausland sind es ganz besondere Fürsorgepflichten, die der Gesetzgeber Ihnen auferlegt. Werden diese nicht erfüllt, haften Sie im Ernstfall und müssen Schadensersatz leisten.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Mitarbeiter umfassend über mögliche Risiken während des Auslandsaufenthaltes zu informieren. Dazu zählen u.a.
- Informationen über die Arbeits- und Lebensumstände im Ausland
- Informationen über die Sicherheitslage und über länderspezifische Risiken
- Informationen über den Bereich Sozialversicherung
- Übernahme der Behandlungskosten im Ausland für Mitarbeiter und Angehörige
Art und Umfang der zur Verfügung zu stellenden Informationen hängen im starken Maße von Reisedauer und Zielland ab. Für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz sind weniger Informationen bereit zu stellen, als für einen mehrjährigen Aufenthalt in China. Mit MIA können Sie immer die richtige Menge an Informationen bereitstellen.
Erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflichten: Entscheiden Sie sich für MIA.
Sie erhalten:
- Länderspezifische Informationen zu jedem Reiseland
- Informationen über den Bereich Sozialversicherung
- Umfangreiche Versicherungsleistungen
- Eine Versicherungsbestätigung und eine Versichertenkarte für jeden Reisenden
- Hilfestellung durch 24-Stunden-Notrufservice für medizinische Probleme


